Aufenthalt in Spanien von mehr als 90 Tagen mit Immobilienbesitz. Alles, was Sie wissen müssen.

Sie fragen sich, wie ein Aufenthalt in Spanien von mehr als 90 Tagen aussieht, wenn Sie dort eine Immobilie besitzen? Informieren Sie sich über die wichtigsten Regeln und Formalitäten, die Sie beachten müssen, wenn Sie planen, länger als 3 Monate auf der Iberischen Halbinsel zu bleiben.

Die Europäische Union ermöglicht den freien Personenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass Sie ohne Reisepass reisen und 90 Tage in Spanien verbringen können, ohne sich um bürokratische Formalitäten kümmern zu müssen. Wenn Sie jedoch einen längeren Aufenthalt planen, ist beispielsweise eine Registrierung erforderlich, unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie auf der Iberischen Halbinsel besitzen. Ein Aufenthalt in Spanien von mehr als 90 Tagen erfordert bestimmte Formalitäten, auch wenn Sie dort eine Wohnung oder ein Haus besitzen, um rechtmäßig zu sein.

Inhaltsangabe:

05.05.2025

Aufenthalt in Spanien bis zu 90 Tagen – was muss man wissen?

Sind Sie an einem kürzeren Aufenthalt in Spanien interessiert? Wenn Sie planen, sich maximal 90 Tage im Land aufzuhalten, müssen Sie sich nirgendwo registrieren und keine Formalitäten erledigen. Sowohl die Europäische Union als auch der Europäische Wirtschaftsraum ermöglichen den freien Personenverkehr. Dank dessen können Sie sich zwischen den Ländern bewegen und müssen lediglich Ihren Reisepass oder Personalausweis vorlegen, der während des gesamten Aufenthalts gültig sein muss. Wenn Sie die mObywatel-App nutzen, denken Sie daran, dass diese kein Ersatz für einen physischen Ausweis ist!

Obwohl der freie Personenverkehr die detaillierten Kontrollen an den Grenzen eingeschränkt hat, können Sie gemäß spanischem Recht von den Behörden aufgefordert werden, den Grund Ihrer Reise anzugeben oder nachzuweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Wenn man über einen Aufenthalt in Spanien spricht, sollte man auch die 90/180-Tage-Regelung erwähnen, die im Schengen-Raum gilt. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie sich innerhalb von 180 Tagen (6 Monaten) maximal 90 Tage (3 Monate) in einem Land aufhalten dürfen, wobei diese Zeit nicht zusammenhängend sein muss. Diese Regel gilt jedoch nur für Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind.

Aufenthalt in Spanien von mehr als 90 Tagen und Meldepflicht 

Gemäß den örtlichen Gesetzen besteht bei einem Aufenthalt in Spanien von mehr als 90 Tagen eine Meldepflicht. Was bedeutet das in der Praxis?
 

  • Beantragung einer N.I.E.-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) – dies ist eine individuelle Identifikationsnummer, die Ausländern zugewiesen wird. Sie entspricht der polnischen Steueridentifikationsnummer NIP. Sie benötigen sie unter anderem für die Steuererklärung, die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags, die Eröffnung eines Bankkontos oder den Anspruch auf öffentliche Krankenversicherung. Die N.I.E.-Nummer können Sie in Spanien bei der örtlichen Polizeidienststelle (Policía Nacional), bei der Botschaft in Polen oder über einen Bevollmächtigten beantragen.
     
  • Registrierung im Zentralregister für Ausländer (Registro Central de Extranjeros) – Der Antrag muss entweder bei der Polizei oder bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) gestellt werden. Sie benötigen Ihren Reisepass oder Personalausweis sowie eine Bestätigung über Ihre Beschäftigung, ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung.
     
  • Erhalt der Bescheinigung über die Registrierung als Bürger der Europäischen Union (Certificado de registro de ciudadano de la U.E.) – dies ist eine Bestätigung des legalen Aufenthalts in Spanien, mit der Sie alle Rechte und Privilegien der Einwohner in vollem Umfang genießen können. Die Bescheinigung ist in der Regel 5 Jahre lang gültig.
     

Lesen Sie auch: Kauf einer Wohnung in Spanien zur Vermietung. Was müssen Sie wissen?

Wohnsitz und Steuerpflichten

Wenn Sie einen Aufenthalt in Spanien von mehr als 90 Tagen planen, sollten Sie finanzielle Aspekte berücksichtigen.Wenn Sie mehr als 183 Tage im Kalenderjahr dort verbringen, müssen Sie Ihre Steuererklärung nicht in Polen, sondern bei der Agencia Tributaria, also dem örtlichen Finanzamt, abgeben. Das bedeutet, dass Sie als steuerlich ansässig gelten, selbst wenn Sie nur einige Tage oder mehrere Wochen in Spanien verbracht haben.

Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall alle Einkünfte, nicht nur die in Spanien erzielten, bei der Agencia Tributaria versteuern müssen. Mit dem Status als Steuerinländer sind bestimmte Pflichten verbunden, nämlich die Zahlung folgender Abgaben:
 

  • IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) – von den lokalen Behörden erhobene Grundsteuer,
     
  • IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) – Einkommensteuer für Nichtansässige, die eine Immobilie vermieten, 
     
  • IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) – Einkommensteuer für Ansässige.
     

Wie in Polen kann auch in Spanien die Nichtzahlung von Steuern finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben.Dabei handelt es sich um Strafen und Zinsen, den Verlust von Vergünstigungen und, wenn Sie den Verkauf der Immobilie planen, um Probleme bei der Transaktion (IBI). Darüber hinaus riskieren Sie ein Gerichtsverfahren und sogar die Pfändung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.

Was ist mit der Krankenversicherung? 

Um einen Aufenthalt in Spanien von mehr als 90 Tagen zu legalisieren, ist eine Krankenversicherung – öffentlich oder privat – erforderlich. Wichtig ist, dass diese nicht lokal sein muss. Sie können sie auch in Polen abschließen. Das Wichtigste ist, dass sie die Kosten für eine eventuelle Behandlung abdeckt. Denken Sie daran, dass Sie während Ihrer Reise innerhalb der EU die EKUZ, also die Europäische Krankenversicherungskarte, verwenden können. Diese Lösung eignet sich besonders für den Beginn Ihres Aufenthalts.

Mit dem Erhalt des Aufenthaltsstatus können Sie nicht nur niedrigere Steuern zahlen, sondern auch eine öffentliche Gesundheitskarte, die Tarjeta Sanitaria Individual (TSI), erhalten. Mit dieser Karte können Sie die medizinische Versorgung im Rahmen des SNS in Anspruch nehmen. Um sie zu erhalten, müssen Sie sich beim Sozialversicherungssystem (Seguridad Social) und anschließend bei Ihrem örtlichen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) anmelden. Alternativ können Sie eine private Krankenversicherung abschließen.

Sonstige Verpflichtungen und Formalitäten im Zusammenhang mit einem Aufenthalt in Spanien von mehr als 90 Tagen

Was ist bei einem längeren Aufenthalt in Spanien noch zu beachten?
 

  • Meldung (Empadronamiento) – damit können Sie das Gesundheitswesen in Anspruch nehmen und Ihre Kinder in der Schule anmelden. Um diese zu erhalten, müssen Sie sich an das Rathaus (Ayuntamiento) wenden. Die Meldung wird unter anderem auf der Grundlage von Dokumenten ausgestellt, die Ihren Wohnsitz bestätigen.
     
  • Führerschein – zunächst können Sie Ihren polnischen Führerschein verwenden, da Sie bis zu zwei Jahre Zeit haben, ihn umzutauschen. Wenn Sie mit einem in Polen gekauften Auto unterwegs sind, müssen Sie das Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten nach Überschreiten der Grenze ummelden.
     

Wenn Sie einen Aufenthalt in Spanien von mehr als 90 Tagen planen, denken Sie daran, dass der Besitz einer Immobilie nicht gleichbedeutend mit dem Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung ist. Vergessen Sie daher nicht, die notwendigen Formalitäten zu erledigen, wie z. B. die Beantragung einer N.I.E.-Nummer oder die Registrierung im Registro Central de Extranjeros und Empadronamiento. Dies können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erledigen. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt planen und eine Wohnung oder ein Haus in Spanien kaufen möchten, informieren Sie sich über das Angebot der polnischen Immobilienagentur Elite World Estates!

Geschrieben von Anita Orłowska am 05.05.2025 - 8m Lesen

Geschrieben von Anita Orłowska am 05.05.2025 - 8m Lesen

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